Gebäudeversicherung

Egal ob Mieter oder Eigentümer – ein Vergleich lohnt sich!

Wie die Betriebseinrichtung, kann auch das Gebäude gegen eine Vielzahl von Schadenereignissen versichert werden (siehe Startseite / Welche Gefahren können versichert werden).
Prüfen Sie Ihre bestehende Police! Wenn hier nicht explizit als Risikobezeichnung der tatsächliche Betrieb (wie z.B. FKK-Club)  angegeben ist, kann es im Schadenfall zu erheblichen Schwierigkeiten mit dem Versicherer kommen.
Wenn z.B. Gastronomie angegeben ist, dann bezeichnet das, das Risiko einer Gastwirtschaft und nicht des tatsächlichen Betriebs. Geben Sie dem Versicherer keinen Freifahrtschein im Schaden, die Regulierung ablehnen zu können.
Wenn Prämie gespart, aber dennoch ein hochwertiger Versicherungsschutz vereinbart werden kann, haben Mieter wie Vermieter einen Mehrwert. Der Vermieter ist korrekt und hochwertig versichert, der Mieter spart Nebenkosten.
Der Einschluss der Mietverlustversicherung (für den Vermieter) ist selbstverständlich möglich.
Ein Vergleich lohnt sich!

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Auch das betrifft jeden Betreiber, der sich mit dem Thema ErotikGewerbeVersicherung (auch Bordellversicherung, FKK-Club Versicherung, Saunaclubversicherung, Laufhausversicherung o.ä.) auseinandersetzt. Das Gebäude stellt dabei meist den höchsten Wert im Bereich der Sachsubstanz dar.
Einbauten wie Schwimmbäder, Sauna/Hamam, Whirlpools, erhöhen diesen Wert entsprechend.

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Erotikgewerbeversicherung - einfach kann jeder
 
Wenn es aber um die Versicherung von Betrieben im ErotikGewerbe geht, wird die Luft dünner.
 
Wir bieten erstklassigen Versicherungsschutz für das gehobene ErlebnisGewerbe.
 
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